Beitragsordnung des CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V.
Präambel zur Beitragsordnung des Vereins
Im Sinne der Förderung und Unterstützung unserer gemeinsamen Ziele hat der Verein KiWie e.V. eine Beitragsordnung etabliert, die sowohl die Aufnahme- als auch die Jahresbeiträge umfasst. Diese Beiträge sind von entscheidender Bedeutung, um die erheblichen Startkosten, die mit der Gründung und dem Betrieb unseres Vereins verbunden sind, zu decken.
Die finanziellen Mittel, die durch die Beiträge generiert werden, ermöglichen es uns, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um unsere Projekte erfolgreich umzusetzen und die Qualität unserer Angebote sicherzustellen. Wir sind uns bewusst, dass die Anfangsinvestitionen hoch sind, doch sie sind unerlässlich, um eine solide Basis für die zukünftige Entwicklung des Vereins zu schaffen.
Sobald der Verein in vollem Umfang operativ ist und die ersten Erfolge erzielt hat, werden wir bestrebt sein, die Beiträge transparent zu gestalten und gegebenenfalls anzupassen, um die finanzielle Belastung für unsere Mitglieder zu minimieren. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und faire Beitragsstruktur zu schaffen, die es jedem ermöglicht, Teil unserer Gemeinschaft zu sein und aktiv an der Verwirklichung unserer Visionen mitzuwirken.
Wir danken allen Mitgliedern für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung, die es uns ermöglichen, gemeinsam Großes zu erreichen.
Beitragsordnung
§ 1 Aufnahmegebühr
Bei der Aufnahme in den CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V. wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 60€ fällig.
Reduzierte Aufnahmegebühr:
Auf Antrag kann Personen durch den Vorstand eine reduzierte Aufnahmegebühr gewährt werden. Der Anspruch auf eine reduzierte Aufnahmegebühr ist dem Vorstand vertraulich und glaubhaft darzulegen.
§ 2 Beitragshöhe
Die Beitragshöhe des Mitgliedsbeitrages beträgt 60€ im Jahr oder 12 x 5€ monatlich. Die endgültige Summe des Monatsbeitrags richtet sich nach der Höhe der beanspruchten Abgabemenge.
§ 3 Beitragszahlung
Für die Beitragseinziehung ist der Schatzmeister verantwortlich.
Zahlungsoptionen:
- Per Lastschriftverfahren
- Per Überweisung (Kontoverbindung siehe unten)
Einzüge per Lastschrift erfolgen wahlweise vierteljährlich, halbjährlich oder volljährlich jeweils am 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines Kalenderjahres, bzw. nach Eintritt in den Verein zum nächsten Monatsersten. Anmeldegebühr und Beitragszahlungen per Überweisung sind vorauszahlend für das Kalenderjahr in voller Höhe mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen nach Anmeldebestätigung zu entrichten.
§ 4 Kündigung
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Bei Kündigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf für das Kalenderjahr noch ausstehende oder bereits geleistete Beiträge.