Beitragsordnung des CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V.
Präambel zur Beitragsordnung des Vereins
Im Sinne der Förderung und Unterstützung unserer gemeinsamen Ziele hat der Verein KiWie e.V. eine Beitragsordnung etabliert, die sowohl die Aufnahme- als auch die Jahresbeiträge umfasst. Diese Beiträge sind von entscheidender Bedeutung, um die erheblichen Startkosten, die mit der Gründung und dem Betrieb unseres Vereins verbunden sind, zu decken.
Die finanziellen Mittel, die durch die Beiträge generiert werden, ermöglichen es uns, die notwendigen Ressourcen bereitzustellen, um unsere Projekte erfolgreich umzusetzen und die Qualität unserer Angebote sicherzustellen. Wir sind uns bewusst, dass die Anfangsinvestitionen hoch sind, doch sie sind unerlässlich, um eine solide Basis für die zukünftige Entwicklung des Vereins zu schaffen.
Sobald der Verein in vollem Umfang operativ ist und die ersten Erfolge erzielt hat, werden wir bestrebt sein, die Beiträge transparent zu gestalten und gegebenenfalls anzupassen, um die finanzielle Belastung für unsere Mitglieder zu minimieren. Unser Ziel ist es, eine nachhaltige und faire Beitragsstruktur zu schaffen, die es jedem ermöglicht, Teil unserer Gemeinschaft zu sein und aktiv an der Verwirklichung unserer Visionen mitzuwirken.
Wir danken allen Mitgliedern für ihr Vertrauen und ihre Unterstützung, die es uns ermöglichen, gemeinsam Großes zu erreichen.
Beitragsordnung
§ 1 Aufnahmegebühr
1.) Bei der Aufnahme in den CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V. wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 60€ fällig.
2.) Die Aufnahmegebühr ist direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft zu verrichten. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.
§ 2 Beitragshöhe
1.) Die Beitragshöhe des Mitgliedsbeitrages beträgt 60€ im Jahr, 12x 5€ monatlich.
2.) Diese sind quartalsweise oder halbjährlich zu zahlen.
3.) Die Mitgliedsbeiträge sind nicht mehrwertsteuerpflichtig.
§ 3 Beitragseinziehung
1.) Für die Beitragseinziehung ist der Schatzmeister verantwortlich.
Zahlungsoptionen:
- Per Lastschriftverfahren / Per Überweisung (Kontoverbindung s. unten)
- Der Einzug per Lastschrift erfolgt halbjährlich zum 1. Werktag des 1. Monats und und zum 1. Werktag des 6. Monat der Mitgliedschaft.
§4 Guthabenkonto
1.) Jedes Mitglied des Vereins wird ein Guthabenkonto für die Verwendung von Produkten zugewiesen, die der Verein käuflich anbietet.
2.) Die Einzahlung auf das Guthabenkonto ist jederzeit nach Belieben möglich und erfolgt eigenständig, Lastschriften sind hiervon ausgeschlossen.
3.) Das Guthabenkonto darf nicht mehr als 500€ betragen, Zahlungen darüber hinaus verfallen.
4.) Die Einzahlungen sind mehrwertsteuerpflichtig und nicht rückerstattungsfähig.
§5 Kündigung
1.) Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate.
2.) Bei Kündigung der Mitgliedschaft besteht kein Anspruch auf für das Kalenderjahr noch ausstehende oder vorherige geleistete Beiträge.