Beitragsordnung des CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V.

§ 1 – Aufnahmegebühr

1. Bei der Aufnahme in den CANNABIS SOCIAL CLUB KiWie Oldenburg e.V. wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 40 € fällig.

2. Die Aufnahmegebühr ist direkt nach Abschluss der Mitgliedschaft zu entrichten. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

3. Die Aufnahmegebühr wird zur Deckung der administrativen Kosten für die Erfassung und Verwaltung der Mitgliedsdaten erhoben. Dieser Beitrag wird dem Guthabenkonto zugewiesen.

§ 2 – Mitgliedsbeiträge

1. Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet, einmal pro Kalendermonat einen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 25 € zu zahlen. Die Zahlung kann per Überweisung oder in bar erfolgen. Der konkrete Zahlungstag innerhalb des Monats ist frei wählbar.

2. Alle Mitgliedsbeiträge werden nach Zahlungseingang dem persönlichen Guthabenkonto beziehungsweise Kontigente des Mitglieds gutgeschrieben.

3.Vorstände, Ehrenmitglieder und entgeldlich beschäftigte Mitarbeiter des Vereines sind von § 2 Abs. 1 ausgenommen.

§ 3 – Zahlungsverzug

1. Hat ein Mitglied die einmalige Anmeldegebühr / den monatlichen Mitgliedsbeitrag nicht fristgerecht entrichtet, wird es vom Vorstand abgemahnt und es wird eine angemessene Frist zur nachträglichen Zahlung gesetzt.

2. Erfolgt die Zahlung auch nach Ablauf der gesetzten Frist nicht, kann der Vorstand das Mitglied nach eigenem Ermessen vom Verein ausschließen. § 4 – Guthabenkonto 1. 2. Jedes Mitglied des Vereins erhält ein Guthabenkonto. Die Einzahlung auf das Guthabenkonto ist jederzeit nach Belieben möglich und erfolgt eigenständig. Lastschriften sind ausgeschlossen.

3. Das Guthabenkonto darf nicht mehr als 500 € betragen; Zahlungen darüber hinaus verfallen. 4. Die Einzahlungen sind Mehrwertsteuerpflichtig und nicht rückerstattungsfähig.

§ 5 – Kündigung

1. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Die Kündigung der Mitgliedschaft ist ausschließlich in schriftlicher Form oder über die dafür vorgesehene Vereinssoftware möglich.

§ 6 – Änderung der Beitragsordnung

1. Änderungen der Beitragsordnung können durch Beschluss des Vorstandes vorgenommen werden.

2. Eine Anpassung der Beitragsordnung erfolgt insbesondere dann, wenn sich die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Vereins wesentlich verändern.